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Herzlich willkommen auf der Homepage der Rechtsanwälte Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn.
Sofern gegen Sie als Beschuldigter die Untersuchungshaft nach den §§ 112, § 112a StPO oder aber eine einstweilige Unterbringung angeordnet worden ist, haben Sie den Anspruch darauf, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt wird.
Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich des Strafrechts als Strafverteidiger tätig und weiß was ich tun muss, um eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls oder eine Haftverschonung zu erreichen.
Bei mir können Sie sicher sein, dass ich Sie richtig verteidige, dass ich ihre Rechte als Beschuldigter wahrnehme und einfordere und notfalls bei Gericht auch unangenehme Anträge stelle, damit Sie - so wie dies das Gesetz auch vorsieht - als Mensch und nicht unbedingt als Angeklagter gesehen und behandelt und nicht einer staatlichen Willkür unterworfen werden.
Ich behandle meine Mandanten grundsätzlich nicht als Tagebuchnummer oder Aktenzeichen, sondern als Menschen, die - wie es sich in einem Rechtsstaat gehört - einen Anspruch auf eine gute und engagierte Verteidigung sowie auf Respekt haben.
Ich löse ihre Probleme im gesamten Bundesgebiet und freue mich über eine Kontaktaufnahme über meine Kanzlei.
Felix Schmidt,
Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn